Ab dem 1. März 2026 wird die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen in Belgien von 6 % auf 12 % erhöht.
1. Was soll ich tun, wenn ich heute eine Reservierung für 2026 erhalte?
Reservierungen für März 2026 werden im PMS mit deinem aktuellen Tarif und Mehrwertsteuersatz gespeichert.
Um dich frühzeitig vorzubereiten, empfehlen wir, deine Raten über den Channel Manager zu aktualisieren oder die Preise deiner Zusatzleistungen (z. B. Frühstück) für März 2026 anzupassen.
So stellst du sicher, dass du die Auswirkungen der MwSt.-Erhöhung nicht vollständig selbst tragen musst.
2. Was mache ich, wenn ein Gast für 2026 bucht und jetzt eine Rechnung wünscht?
Es ist nicht möglich, vor dem 1. März 2026 eine Rechnung mit dem 12 %-MwSt.-Satz für einen Aufenthalt im Jahr 2026 zu erstellen.
In diesem Fall musst du eine RoomRaccoon Proforma-Rechnung ausstellen.
3. Wie gehe ich mit Reservierungen um, die im Februar 2026 beginnen und im März 2026 enden?
Nutze die Funktion Mid-Stay Move, um die Reservierung in zwei Teile aufzuteilen – einen Teil vor März 2026 und einen Teil danach. So wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz korrekt angewendet. Stelle außerdem sicher, dass alle Aufenthalte bis einschließlich 28. Februar 2026 vor dem 1. März 2026 fakturiert wurden.
4. Was sollte ich am 28. Februar 2026 vorbereiten?
Überprüfe, dass alle Aufenthalte mit Check-out im Februar mit dem 6 %-MwSt.-Satz abgerechnet wurden. So gewährleistest du eine korrekte Buchführung und einen reibungslosen Übergang zum neuen Steuersatz.
5. Was muss ich am 1. März 2026 tun?
Ab dem 1. März 2026 wird der Mehrwertsteuersatz in deinem RoomRaccoon-Konto automatisch auf 12 % aktualisiert. Diese Anpassung erfolgt automatisch durch RoomRaccoon und erfordert keine manuelle Aktion.
6. Wie bereite ich meine Buchhaltungssoftware darauf vor?
Bitte lies hierzu den Artikel: Wie du die Ledger-Zuordnung bei einer MwSt.-Änderung aktualisierst.
7. Wie wirkt sich die belgische MwSt.-Änderung im März 2026 auf Zimmerpreise mit Frühstück aus?
RoomRaccoon aktualisiert die MwSt. für die Beherbergung automatisch auf 12 % zum 1. März 2026. Die MwSt. für Frühstück bleibt bei 9 %.
Damit beide Steuersätze korrekt auf deinen Rechnungen ausgewiesen werden – auch wenn das Frühstück im Zimmerpreis enthalten ist – muss das Frühstück als Zusatzleistung eingerichtet und separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Was du tun musst
Stelle sicher, dass du eine Frühstück-Zusatzleistung mit 9 % MwSt. eingerichtet hast.
Öffne jeden aktiven Tarifplan, der Frühstück enthält.
Wähle unter Paket die Option Zusatzleistungen im Preis enthalten.
Wähle die Zusatzleistung Frühstück aus.
Wähle die Rechnungsoption Alle Zusatzleistungen auf der Rechnung anzeigen.
Speichere die Änderungen.
Wiederhole diese Schritte für alle Tarifpläne, die Frühstück enthalten.
So sieht es auf der Rechnung aus
Beherbergung mit 12 % MwSt.
Frühstück separat ausgewiesen mit 9 % MwSt.
Ein Gesamtpreis für den Gast mit korrekt aufgeschlüsselter MwSt.
Gut zu wissen
Am 1. März 2026 ist keine manuelle MwSt.-Änderung erforderlich.
Zimmerpreise werden nicht automatisch angepasst.
Stelle sicher, dass deine Ledger-Konfiguration (Hauptbuch) auf die getrennte MwSt.-Behandlung vorbereitet ist.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren